Ausbildung der Ausbilder (AdA)


Seit August 2009 müssen Ausbilder/-innen in Deutschland wieder die Ausbildereignungsprüfung (AdA-Schein) bestanden haben, um ausbilden zu dürfen. Diese Vorschrift war sechs Jahre lang (2003-2009) ausgesetzt gewesen.

Das Bundesinstitut für Berufliche Bildung hat dazu festgestellt, dass sich die Qualität der Ausbildung in dieser Zeit deutlich verschlechtert hat. Deshalb hat der Gesetzgeber eine neue Verordnung erlassen, dass alle Ausbilder/-innen wieder eine Ausbildereignungsprüfung vorweisen müssen, wenn sie ausbilden wollen.