geltend für die Tätigkeit als Pflegedienstleiter/in in ambulanten Pflegeinrichtungen – Pflegedienst – als selbstwirtschaftende Einrichtung nach § 71 SBG XI und
die Tätigkeit als Wohnbereichsleiter in stationären und teilstationären Einrichtung nach §71 SGB XI
gemäß §§ 34 - 37 Sächs.GfbWBVO
Weiterbildungen/Qualifizierungen im Pflegebereich
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