Behandlungspflege - Anpassungslehrgang für Altenpflegefachkräfte
Seit 2003 umfasst die Altenpflegeausbildung als Lehrberuf in Deutschland einheitlich 3 Jahre. Über viele Jahre gab es eine zweijährige Ausbildung, die viele Pflegefachkräfte absolviert haben. Der Unterschied beider Ausbildungen lag insbesondere darin, dass in der neuen Ausbildung die Behandlungspflege einen sehr hohen Stellenwert hat. Pflegekräfte mit zweijähriger Ausbildung haben weniger Kompetenzen, sie dürfen Aufgaben der Behandlungspflege nicht durchführen und abrechnen. Sie dürfen auch keine ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung leiten. Mit einer Fortbildung „Behandlungspflege“ können zweijährig ausgebildete Fachkräfte sich zielgerichtet qualifizieren, um Ausbildungsdefizite auszugleichen und um wichtige Behandlungen selbst durchzuführen und abzurechnen. Einige Pflegefachkräfte möchten sich auch für Leitungsaufgaben qualifizieren und können mit der Fortbildung eine Zulassung zur Qualifizierung als leitende Pflegekraft (460 Std. Fortbildung) erhalten.
Gesetzliche Grundlage:
- Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen (Sächs.GfbWBG)
- Verordnung des Sächsischen Sozialministeriums für Soziales zur Regelung der Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Sächs.GfbWBVO) vom 22.05.2007
Dauer der Weiterbildung:
- Die Weiterbildung dauert mindestens 200 Stunden.
- Sie umfasst theoretischen und praktischen Unterricht von insgesamt 80 Stunden in der Grund- und Aufbaustufe, sowie 120 Stunden Hospitation in einer chirurgischen Abteilung einen Krankenhauses oder einer ambulanten chirurgischen Praxis
Kursinhalte der theoretischen Stoffvermittlung:
- Pflegewissenschaft 12 Stunden
- Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen 6 Stunden
- Durchführung ärztlicher Verordnungen 52 Stunden
- Rechtslehre 10 Stunden
Kursinhalte der Hospitation:
- Hospitation in einer chirurgischen Abteilung eines Krankenhauses
oder einer ambulanten chirurgischenPraxis 120 Stunden
Abschlussprüfungen:
- Die Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil, Facharbeit sowie ein Kolloquium zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von ärztlichen Verordnungen.
- Gegenstand des schriftlichen Teils der Prüfung ist die Durchführung von ärztlichen Verordnungen und der Teilgebiete der Pflegewissenschaft. Die Gesamtdauer beträgt 120 Minuten.
Abschluss:
- Zertifikat/ Zeugnis über den Lehrgang Behandlungspflege
Zugangsvoraussetzungen:
- Berufsabschluss der 2- jährige Ausbildung zum Altenpfleger/in
Weiterbildungsbeginn:
26.03.2012 und 05.11.2012 danach jeweils samstags
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular und einer schriftlichen Bewerbung an u. g. Adresse. Ansprechpartner ist Frau Tina Hocke (Tel.: 0341 6811480)
