Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen (PDL)

geltend für die Tätigkeit als Pflegedienstleiter/in in ambulanten Pflegeinrichtungen – Pflegedienst – als selbstwirtschaftende Einrichtung nach § 71 SBG XI und die Tätigkeit als Wohnbereichsleiter in stationären und teilstationären Einrichtung nach §71 SGB XI

 

 

Gesetzliche Grundlage:

 

- Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen (Sächs.GfbWBG)

- Verordnung des Sächsischen Sozialministeriums für Soziales zur Regelung der Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Sächs.GfbWBVO) vom 22.05.2007

 

Ziele der Weiterbildung:

- Übernahme von Aufgaben einer verantwortlichen Pflegefachkraft,

- Entwicklung von Pflegeprozesse

- Ermittlung des Pflegebedarfs

- Planung, Dokumentation und Auswertung innerhalb des Pflegedienstes selbständig und fachgerecht zu organisieren, zu begleiten und zu kontrollieren, qualitativ zu sichern und im Rahmen rechtlicher Vorschriften zu verantworten.

- Grundlage der Tätigkeit einer verantwortlichen Pflegefachkraft ist ihre Fähigkeit zur Kommunikation, Kooperation, Konfliktlösung und Innovation

- pflegefachliche, kommunikative und Managementkompetenz, um Pflegegruppen, Pflegedienste und Pflegestationen zu leiten

 

 

Dauer der Weiterbildung:

Die Weiterbildung dauert mindestens 580 Stunden.

Sie umfasst theoretischen Unterricht von insgesamt 460 Stunden sowie eine praktische Weiterbildung von 120 Stunden.

Die praktische Weiterbildung soll in mindestens zwei unterschiedlichen Bereichen absolviert werden.

 

Kursinhalte der theoretischen Stoffvermittlung:

- Management, Betriebswirtschaft und Organisation            120 Stunden

- Sozialwissenschaften                                                        120 Stunden

- Humanwissenschaften                                                        30 Stunden

- Pflegewissenschaften, Pflegeorganisation und Pflegefachwissen                                                                120 Stunden

- Qualitätsmanagement                                                         40 Stunden

- Rechtslehrer                                                                       30 Stunden

 

Kursinhalte der praktischen Weiterbildung:

- Pflegedokumentation und Pflegeplanung, Pflegestandards

- Patienten- oder Bewohner orientierte Pflegeorganisationssysteme

- Pflegeberatung für Patienten oder Bewohner sowie Angehörige

- Einarbeitungskonzept für neue Mitarbeiter, disziplinäre und interdisziplinäre Teambesprechungen

- innerbetriebliche Fortbildungen, flexible Arbeitszeitmodelle

- interdisziplinärer Qualitätszirkel, Praxisanleitersystem für die praktische Ausbildung

- Unternehmensleitbild

- Stellenbeschreibungen                                                      120 Stunden

 

Abschlussprüfungen:

Die Prüfung umfasst in der Grundstufe einen schriftlichen Teil nach §12  (Sächs.GfbWBVO)  und eine Facharbeit nach § 14 Abs. 2 Sächs.GfbWBVO). sowie ein Kolloquium nach § 13 Abs.2 (Sächs.GfbWBVO).

Gegenstand des schriftlichen Teils der Prüfung  sind die Themenbereiche Management, Betriebswirtschaft und Organisation, Humanwissenschaft sowie Pflegewissenschaften, Pflegeorganisation und Pflegefachwissen. Die Gesamtdauer beträgt 120 Minuten.

In der Facharbeit ist die erworbene Führungs- und Leitungskompetenz anhand konkreter Beispiele, insbesondere aus der Qualitätssicherung, Mitarbeiterführung, Beratung von Patienten oder Bewohnern und von Angehörigen sowie aus der Planung, Durchführung und Dokumentation von Leitungsaufgaben darzustellen.

 

Abschluss:

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung:

1. „Fachaltenpflegerin für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen" oder „Fachaltenpfleger für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen"

2. „Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerin  für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen" oder „Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen"

3. „Fachgesundheits- und Krankenpflegerin  für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen" oder „Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen

Zugangsvoraussetzungen:

-           Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach §2, Abs. 2 Sächs.GfbWBG 

●          Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in

●          Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in


-           oder ein Berufsabschluss nach § 2Abs 2Nr.1 Sächs.GfbWBG  mit 3- jähriger Ausbildung in Vollzeitform

 ●         Altenpfleger/in      oder


-           ein Berufsabschluss nach § 2 Abs. 2 Nr.1 Sächs.GfbWBG  mit 2-jähriger Ausbildung in Vollzeitform, wenn die Teilnahme an einem Lehrgang in der Behandlungspflege nachgewiesen wird

●          2- jährige Ausbildung zum Altenpfleger/in mit Lehrgang Behandlungspflege

 

Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular und einer schriftlichen Bewerbung an u. g. Adresse. Ansprechpartner ist Frau Tina Hocke (Tel.: 0341 6811480)



Weiterbildungsbeginn:


Leipzig             26.03.2012 und 05.11.2012 jeweils montags

 

Termine

Leipzig (L 1)
05.11.12 - 04.11.14

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Info

Unterrichtsstunden:
580
Fortbildungspunkte*:
keine
maximale Teilnehmerzahl:
20
* unter Vorbehalt

Kursgebühren

Kursgebühren:
2,650 €
Für ehemalige Schüler/Studenten*:
2,450 €
*der HUMANA gGmbH

Mitzubringen sind:

bequeme Kleidung und Schreibutensilien