Praxisanleiter/in für Pflegefachkräfte
Eine umfassende und fortschreitende Qualitätssicherung in der Alten- und Krankenpflege ist nur möglich, wenn die Einarbeitung neuer Mitarbeiter und die Arbeit mit Auszubildenden auf einem hohen Niveau erfolgt.
Ein/e Praxisanleiter/in muss auf hohem Niveau den Lerntransfer zwischen Theorie und Praxis gewährleisten und neue Mitarbeiter und Auszubildende effektiv in die täglichen Dienstabläufe integrieren. Diese Forderung ergibt sich auch aus dem neuen Altenpflegegesetz.
Die fortschreitende Erhöhung der Qualitätssicherung in der Alten- und Krankenpflege ist nur effizient sicherzustellen, wenn der kompetente/ die kompetente Praxisanleiter/in sowohl über Vermittlungskompetenz als auch über pädagogische Fähigkeiten und Zeit verfügt. Lernsituationen am Arbeitsplatz zu organisieren und mit dem Auszubildenden gemeinsam durchzuführen gehören ebenso wie Leistungen angemessen zu bewerten zum Verantwortungsbereich eines/einer Praxisanleiters/in.
Ziel der Weiterbildung:
- Sicherstellung der Ausbildung durch eine geeignete Fachkraft
- Erhöhung berufspädagogischer Kompetenzen
- Vermittlung sozialwissenschaftlicher Bezüge
- Mitwirkung und Vermittlung „Qualitätssichernde Maßnahmen"
- Präzisierung pflegespezifischer Inhalte
- Fähigkeitserwerb methodisch- didaktischer Anleitung und Beratung
Dauer der Weiterbildung:
Die Weiterbildung dauert mindestens 200 Stunden. Sie umfasst theoretischen und praktischen Unterricht von insgesamt 184 Stunden in der Grund- und Aufbaustufe sowie eine Hospitation von 16 Stunden.
Kursinhalte der theoretischen Stoffvermittlung:
- Grundstufe
• Pflegewissenschaften 80 Stunden
- Aufbaustufe
• spezifische Sozialwissenschaften 80 Stunden
• Rechtslehre 20 Stunden
• Vertiefungsstunden 4 Stunden
Hospitationen:
- Hospitation im Unterricht einer medizinischen Berufsfach-
Schule des entsprechenden Gesundheitsfachberufes 8 Stunden
- Hospitation bei einem erfahrenen Praxisanleiter 8 Stunden
Abschlussprüfungen:
Die Prüfung umfasst in der Grundstufe einen schriftlichen Teil nach §12 (Sächs.GfbWBVO) und in der Aufbaustufe einen praktischen Teil nach § 14 Abs. 1 (Sächs.GfbWBVO).
Gegenstand des schriftlichen Teils der Prüfung in der Grundstufe ist der Themenbereich Sozialwissenschaften. Die Gesamtdauer beträgt 45 Minuten.
Im praktischen Teil der Prüfung ist die erworbene pädagogische Kompetenz durch die Vorbereitung und Durchführung einer praktischen Anleitung oder einer Projektpräsentation nachzuweisen.
Abschluss:
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Praxisanleiterin" oder „Praxisanleiter" durch ein Zeugnis und einer Urkunde.
Zugangsvoraussetzungen:
- Pflegefachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als:
● Altenpfleger/in
● Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in
● Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
● Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2,
Abs. 2 Sächs.GfbWBG
- Berufserfahrung von mindestens 24 Monaten
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular und einer schriftlichen Bewerbung.
Ansprechpartner ist Frau Tina Hocke - Tel.: 0341 6811480
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Info
- Unterrichtsstunden:
- 200
- Fortbildungspunkte*:
- keine
- maximale Teilnehmerzahl:
- 15
Kursgebühren
-
Kursgebühren:
820 €
Für ehemalige Schüler/Studenten*:
770 €
