Fachphysiotherapeut/in für psychosoziale Medizin - Weiterbildung

 

Gesetzliche Grundlage:

 

- Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen (Sächs.GfbWBG)

- Verordnung des Sächsischen Sozialministeriums für Soziales zur Regelung der Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Sächs.GfbWBVO) vom 22.05.2007

 

Ziele der Weiterbildung:

 

Die Entwicklung der Medizin, die ständige Rückmeldung aus der Grundlagenforschung und die permanente Weiterentwicklung der Behandlungsverfahren verändern die Anforderungen in Ausbildung und Berufsalltag in relativ kurzen Abschnitten.

 

Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind obligatorisch. Weiterbildungen frischen die bestehenden Kenntnisse auf. Weiterbildungsmaßnahmen jedoch führen immer zu einer Höherqualifizierung und Verbesserung der Aufstiegschancen auf der Karriereleiter.

 

Die Ausbildung zum Fachphysiotherapeuten führt gegenüber den meisten Ärzten und Patienten zu einer höheren Akzeptanz und schafft ein intensiveres Vertrauensverhältnis.

Fachphysiotherapeuten verfügen über ein professionelles Wissen von Zusammenhängen zwischen Körpersymptomatik und subjektivem Erleben und Verhalten von Patienten im Rahmen eines psychotherapeutischen Behandlungskonzeptes. Fachphysiotherapeuten sind in stationären Bereichen der Psychosomatik, Psychotherapie und Psychiatrie sowie begleitende Physiotherapie in der  rehabilitativen Medizin (z.B. bei Muskelspannungsstörungen, infolge von Konfliktsituationen nach Unfällen, in problembelasteten Schwangerschaften, bei chronischen Schmerzen) tätig.

Auch in der ambulanten Physiotherapie (z. B. in der psychiatrischen Institutsambulanz oder der integrierten Versorgung) ist die erworbene psychosoziale Fachkompetenz im Rahmen der multimodalen Komplextherapie bei Körperstörungen einsetzbar.

Für die Sekundärprophylaxe nach stationärem Aufenthalt oder zur Vermeidung eines solchen können Fachphysiotherapeuten einen stabilisierenden Beitrag leisten.

Mit dem Erlernen der bewussten psychophysischen Spannungsregulation können Eigenprogramme mit Patienten erarbeitet werden. Auch in der Beratung für Selbsthilfegruppen ist die fachphysiotherapeutische Kompetenz einsetzbar.

 

Dauer der Weiterbildung:

 

- Die Weiterbildung dauert mindestens 575 Stunden.

- Sie umfasst theoretischen Unterricht von insgesamt 505 Stunden sowie eine praktische Weiterbildung von 70 Stunden.

 

Kursinhalte der theoretischen Stoffvermittlung:

 

- Therapeutenverhalten                                                              160 Stunden

-  psychosoziale Medizin und psychotherapeutische Verfahren   100 Stunden

-  praktische Verfahren, Methoden der Körperarbeit                     150 Stunden

-  Lehrstunden, Supervision                                                          40 Stunden

-  Rechtslehre                                                                               55 Stunden

 

Kursinhalte der praktischen Weiterbildung:

 

-  Die praktische Weiterbildung  erfolgt wahlweise in den Fachbereichen: Psychiatrie, Psychosomatik, Sucht oder internistische und onkologische Fachbereiche mit psychosomatischem Profil

Abschlussprüfungen:

-  Die Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil nach §12  (Sächs.GfbWBVO)  und eine Facharbeit nach § 14 Abs. 2 Sächs.GfbWBVO) sowie ein Kolloquium nach § 13 Abs.2 (Sächs.GfbWBVO).

-  Gegenstand des schriftlichen Teils der Prüfung  sind alle Themenbereiche des theoretischen Unterrichtes. Die Gesamtdauer beträgt 90 Minuten.

-  In der Facharbeit ist die erworbene Kompetenz anhand eines selbst gewählten Falles darzustellen. Im Kolloquium ist die Therapie des in der Facharbeit dargestellten Falles zu demonstrieren.

-  Das Kolloquium wird als Einzelprüfung durchgeführt und dauert in der Regel 30 Minuten, zur Verteidigung der Facharbeit.

 

Abschluss:

- Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung:

   „ Fachphysiotherapeutin für psychosoziale Medizin"           oder

    „Fachphysiotherapeut für psychosoziale Medizin"

 

Zugangsvoraussetzungen:

-  Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach §2, Abs. 2 Nr. 11 Sächs.GfbWBG
   - Physiotherapeutin und Physiotherapeut

-  Berufserfahrung von mindestens 24 Monaten

 

Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular und einer schriftlichen Bewerbung an u. g. Adresse. Ansprechpartner ist Frau Tina Hocke (Tel.: 0341 6811480)

 

Termine

Leipzig (L 1)
12.11.12 - 11.11.14

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Info

Unterrichtsstunden:
575
Fortbildungspunkte*:
575
maximale Teilnehmerzahl:
15
* unter Vorbehalt

Kursgebühren

Kursgebühren:
3,385 €
Für ehemalige Schüler/Studenten*:
3,185 €
*der Bernd-Blindow-Gruppe
inkl. Prüfungsgebühren

Mitzubringen sind:

Schreibutensilien