Sächsische Aufbaubank (SAB)

Die Förderung der "betrieblichen und beruflichen Weiterbildung" ist ein wichtiges Instrument der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Arbeitnehmer, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Sie können Zuschüsse zu Weiterbildungsmaßnahmen beantragen, wenn diese den beruflichen Werdegang unterstützen und den Arbeitnehmer in der aktuellen oder künftigen Arbeit voranbringen.

Höhe der Förderung

Der Weiterbildungsscheck ist ein Zuschuss zu den Weiterbildungskosten wie Teilnahmegebühren und Prüfungsgebühren. Es gibt keine Obergrenze der Zuschusshöhe.

  • 80% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Bruttoeinkommen im Hauptbeschäftigungsverhältnis von unter 2.500 EUR brutto monatlich. (Kosten mind. 650 Euro. )
  • 50% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Bruttoeinkommen von mehr als 2.500 bis 4.150 Euro, und mindestens einer der folgenden Voraussetzungen:
    • ältere Beschäftigte (über 50 Jahre)
    • in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit
    • bei Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses (Kosten mind. 1000 Euro)

www.sab.sachsen.de

BildungsScheck(Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW)


Zukunft braucht Bildung - das gilt auch für die Arbeitswelt. Mit Blick auf den Fachkräftebedarf will die Landesregierung zum lebenslangen Lernen motivieren und unterstützt tatkräftig alle Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung.

Der Bildungsscheck, gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, ist dafür ein zentrales Angebot. Er richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte und Unternehmen und berücksichtigt vor allem Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen.

In Nordrhein-Westfalen wird so eine Unternehmens- und Arbeitskultur gefördert, die sich am Prinzip „Gute Arbeit" orientiert und wirksame Impulse setzt - für Innovation, Wachstum und sichere Beschäftigung.

Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, bis zu 500 Euro, zu den Weiterbildungskosten. Die Landesregierung finanziert diesen Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst. Ausgewählte Beratungsstellen vor Ort beraten bei der Wahl des passenden Weiterbildungsangebotes und stellen den Bildungsscheck aus.

www.esf.nrw.de

Alle Kurse im Überblick

Unser gesamtes Kursangebot mit allen Terminen und Standorten können Sie auch als PDF downloaden.

Hier lang zum Download des aktuellen Kataloges.



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